Guerilla-Kraftwerke, Piraten-Kraftwerke oder einfach nur Balkon-Kraftwerke sind beliebt wie nie. Aber lohnt sich diese Mini-Solaranlage und wie schwer ist eine Montage? Muss eine kleine PV-Anlage genehmigt oder gemeldet werden? Sind Balkonkraftwerke eine wirkungsvolle Ergänzung zur Klimakrise oder zur Energiesicherheit?
Wir haben Harald Hünting, Energie- und Mobilitätsberater, eingeladen, der uns sehr eindrucksvoll und anschaulich die Funktionsweise schilderte und uns mit jeder Menge Hintergrundwissen versorgt hat.
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Micro-PV-Anlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, sind einfach installiert: PV-Panel mit Wechselrichter und einen Einspeisestecker kaufen, aufbauen, Stecker in die Steckdose stecken, fertig! So einfach kann jede*r eigenen grünen Strom produzieren und direkt nutzen.
Ohne Antrag und genehmigungsfrei dürfen solche Anlagen bis zu 600 Watt pro Stunde (Wp) produzieren und können somit bei Sonnenschein den Stromgrundbedarf abdecken. In Deutschland kann unsere jährliche Stromrechnung mit einem Balkonkraftwerk um ganze 550 kWh (Kilowattstunden) gekürzt werden. Bei einem Anschaffungspreis von ca. 1000 €, hat sich das Balkonkraftwerk bereits nach ca. 5 bis 6 Jahren gelohnt, je nach aktuellem Strompreis – und die Umwelt freut sich auch.
Wie groß ist ein Balkonkraftwerk?
Balkonkraftwerke bestehen aus Plug-In-Solarmodulen, die nicht genehmigt werden müssen und sich einfach installieren lassen. Sie eignen sich sowohl für kleine Wohneinheiten und Mietwohnungen, als auch für Hausbesitzer*innen und lassen sich zum Beispiel am Balkongitter, an der Hausfassade, auf der Terrasse, auf dem Dach oder im Garten anbringen.
Da die genemigungsfreie Leistung auf max. 600 Watt begrenzt ist, kann ein Balkonkraftwerk aus bis zu zwei Paneelen mit den Maßen 1,70 x 1 Meter, also zusammen ca. 3,5 qm, bestehen. Alles was größer ist, heißt Insellösung und läuft nicht mehr unter Micro-Kraftwerk.
Ein Balkonkraftwerk kann auch mit einem Speicher verbunden werden, das ist jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht üblich. Das bedeutet, dass der nicht benötigte Strom, leider ohne Vergütung, ins Netz gespeichert wird. Die Anteil der nicht gewollten Einspeisung kann durchaus 30 – 40% ausmachen.
Was muss sonst noch beachtet werden?
Eine Micro-PV-Anlage muss beim örtlichen Stromversorger gemeldet und in einem Marktstammdatenregister gelistet werden. Dieser Aufwand ist jedoch nicht sehr groß.
Und noch ein Hinweis für alle, die bei einem Stromausfall autark sein wollen: Der integrierte Wechselrichter eines Balkonkraftwerkes benötigt eine Netzfrequenz von 50 Hertz, die vom Stromnetz geliefert wird. Ohne diese Netzfrequenz produziert das Balkonkraftwerk keinen Strom, da der Wechselrichter selbst die Netzfrequenz nicht erzeugen kann. Bei einem Stromausfall oder nach Auslösen des Sicherungsautomaten kann der Wechselrichter somit keinen Strom liefern.
Für weitere Fragen zu Micro-PV-Anlagen empfehlen wir euch wärmstens eine Beratung von Harald Hünting!